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Bessere Vereinbarkeit von Windenergieanlagen und Drehfunkfeuern

Bis zum Jahr 2030 soll laut der Bundesregierung die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verdoppelt werden. Dafür muss der Ausbau von Wind- und Solarenergie dreimal schneller wachsen als bisher. Ein ambitioniertes Ziel, bei dem insbesondere Windenergieanlagen (WEA) eine wichtige Rolle einnehmen – doch der Ausbau stockt. Sogenannte Drehfunkfeuer (VOR) für den Luftverkehr stellen ein großes Hemmnis im Hinblick auf den Windkraftausbau dar. Diese Funkfeuer senden elektromagnetische Wellen aus, anhand derer sich Position und Kurs eines Luftfahrzeugs bestimmen lassen. Doch WEA können die Ausbreitung durch Ablenkung dieser Wellen beeinflussen, und damit die Funktionsfähigkeit der Drehfunkfeuer beeinträchtigen. Daher sind zum Schutz von Radar- und Funknavigationsanlagen sogenannte Anlagenschutzbereiche (§ 18a LuftVG) definiert worden. Windkraftanlagen dürfen darin nur mit Zustimmung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) errichtet werden, welches auf Grundlage einer Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS) entscheidet.

Im Vergleich zu anderen Ländern sind derartige Anlagenschutzbereiche in Deutschland groß definiert (Umkreis mit Radius von 15 km um das Funkfeuer). Die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) kam in diesem Zusammenhang zu dem Entschluss, dass die Anlagenschutzbereiche von bestimmten Funkfeuern (Doppler-Drehfunkfeuer, DVORs) auch auf 7 km reduziert werden könnten. Die DFS bestätigte im Dezember 2022 nach betrieblicher Prüfung die Reduzierung des Schutzbereiches für 36 solcher DVOR-Funkfeuer auf einen Radius von 7 km. Bezogen auf die Fläche vermindert sich der Anlagenschutzbereich damit um rund 75 %. Die Ausmaße des potenziellen Raumgewinns für neue WEA in Deutschland werden auf der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht:

Anlagenschutzbereiche um Doppler Drehfunkfeuer in Deutschland (DVOR)

Neben der Reduzierung des Anlagenschutzbereichs von DVOR-Drehfunkfeuern wurden noch weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von WEA und dem Betrieb von Drehfunkfeuern umgesetzt bzw. beschlossen:

  • Bis 2025 werden acht moderne Drehfunkfeuer störanfällige ältere Drehfunkfeuer ersetzen.
  • Bis 2030 sollen 19 von aktuell 52 Drehfunkfeuern abgebaut werden.
  • Zum 1. August 2022 wurde die zulässige Störung (technisch: „Winkelfehler“) von 3° auf 3,6° erhöht und das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget um 0,5 ° auf 1,1° erhöht, was die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten innerhalb der nun schon größtenteils verkleinerten Anlagenschutzbereichen deutlich erhöhen wird.
  • Seit dem 10. Oktober 2022 wendet die Deutsche Flugsicherung (DFS) eine neue Formel zur Berechnung von Störungen an sogenannten CVOR-Anlagen an, die ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten erhöhen wird.

Fragen Sie sich nun, ob unter den geänderten Rahmenbedingungen Ihr WEA-Projekt realisierbar ist? Dann sind wir genau die richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen! Wir erstellen flugbetriebliche Gutachten unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlich relevanter Faktoren wie z.B.

  • Hindernisbegrenzungsflächen
  • Bauschutzbereiche
  • Operative Verfahren (Sicht- und Instrumentenflug)
  • Flugsicherungsbetriebliche und -technische Faktoren
  • Abschätzung maximal realisierbarer Gesamthöhen der WEA

Mit unserer ausführlichen gutachterlichen Stellungnahme liefern wir somit eine Entscheidungsgrundlage für alle einzubindenden Parteien.

Kontaktieren Sie uns gern mit Ihren Standortkoordinaten zur Einholung eines Angebots unter bnk@aviacert.de

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